VERLASSENE TIERE
Das Verlassen von Tieren ist nach dem Tierschutzgesetz strafbar und sollte der nächsten tierärztlichen Kontrolle gemeldet werden.

VERLETZUNG UND MISSBRAUCH
Die Vernachlässigung und der Missbrauch von Tieren sollte der nächsten tierärztlichen Inspektion gemeldet werden.

Es sind verschiedene Formen der Verletzung des Tierschutzgesetzes:
– einen Hund an einer kurzen Leine halten
– die Tiere in der Sonne ohne Schutz und Wasser halten
– verschiedene Formen der Vernachlässigung (mangelnde angemessene medizinische Behandlung, unregelmäßiges Essen und Wasser, unzureichende Unterkunft)
– einen Hund in einer Wohnung halten, ohne einen regelmäßigen Spaziergang durchführen
– Tiere schlagen
– Tiere vergiften.